Satzungsänderung
Satzungsänderung / Anhang lt. Mitgliederversammlung vom 20.03.09
1. Änderung § 1 Name, Sitz, Zweck
Aufnahme in den Westdeutschen Basketballverband
2. Erweiterung des Gesamtvorstandes
Abteilungsleiter/ in Basketball
3. Änderung § 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
(1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung und an den Abteilungsversammlungen teilnehmen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Sofern Mitglieder noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, sind Ihre gesetzlichen Vertreter im Sinne des BGB stimmberechtigt
4. Änderung § 12 Fussball-Jugend
Neu: § 12 Jugend
§ 12 A Fussball-Jugend
$ 12 B Basketball-Jugend
Die Basketball-Jugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnung des SV 1919 Horbach e.V. selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.Die Mittel setzen sich zusammen aus den Abteilungsbeiträgen und den anteiligen Zuschüssen der Verbände.Die Abteilungsbeiträge werden zusammen mit den Vereinsbeiträgen per Lastschrift eingezogen und als Pauschalsumme der Abteilung zugewiesen. Die Höhe des Abteilungsbeitrages wird durch den/die Abteilungsleiter/ in in Abstimmung mit den Abteilungsmitgliedern festgelegt.Der/Die Abteilungsleiter/in wird durch die Abteilungsmitglieder gewählt und gehört automatisch dem Gesamtvorstand an.
Lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.03.09 werden die o. a. Punkte als Änderung / Anhang zur Satzung festgeschrieben.
Wolfgang Spiertz
Geschäftsführer
